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Stiefkindadoption

Eine Stiefkindadoption ist neben einer gemeinsamen Adoption, die nach dem Ja des Bundestages zur “Ehe für alle” möglich ist, ein Weg für zwei schwule Väter oder zwei lesbische Mütter als gleichberechtigtes Elternpaar mit Kind(ern) zu leben. Bei der Stiefkindadoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis eines leiblichen Elternteils und wird auf den Co-Vater bzw. die Co-Mutter übertragen. Dieser Weg steht bislang nur Paaren offen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. Ehe leben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue rechtliche Regelung zuf finden, so dass die Stiefkind-Adoption auch in einer nicht-ehelichen Beziehung möglich wird. Eine Änderung soll bis zum 31. März 2020 erfolgen.

Da das Verfahren ursprünglich für den Fall gedacht ist, dass ein ‘neuer’ Elternteil an die Stelle des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Mutter trifft, ist es für alle, die gemeinsam ein Kind geplant haben, nicht angemessen und kann – je nach Handhabung des zuständigen Jugendamtes – sehr belastend sein.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09, BVerfG 133,59) ist die Stiefkindadoption adoptierter Kinder des Partners/der Partnerin möglich. Daraufhin hat der Gesetzgeber das Lebenspartnerschaftsgesetz entsprechend geändert. Das bedeutet, dass Lebenspartner/-innen durch die Stiefkindadoption von leiblichen oder adoptierten Kindern ihrer Partner rechtlich genauso gemeinschaftliche Eltern der Kinder sind wie Ehegatten (§ 9 Abs. 7 LPartG i.V.m. § 1754 Abs. 1 BGB).

Auch nach der Einführung der “Ehe für alle” müssen nicht-leibliche Mütter weiterhin eine Stiefkindadoption durchführen, um das Sorgerecht für ein Kind zu bekommen. Zwar regelt das Bürgerliche Gesetzbuch Für Kinder, die in einer heterosexuellen Ehe geboren werden, die Elternschaft bzw. die Vaterschaft von Kindern eindeutig. § 1600c und § 1592, Nr. 1 BGB legen fest, dass der Ehemann immer auch der Vater eines Kindes ist, das innerhalb einer Ehe entsteht; auch wenn die Ehefrau zum Beispiel durch eine künstliche Befruchtung schwanger geworden ist. Für Kinder in lesbischen Ehen gelten diese Regelungen nicht.

Das Abstammungsrecht soll in der nächsten Legislaturperiode umfassend reformiert werden.

Die folgenden Informationen stammen von Sandra Schröder. Auf ihrer Website findet Ihr auch einen Erfahrungsbericht zur Stiefkindadoption in Köln.

Grundsätzlich wird beim Notar/bei der Notarin die Urkunde aufgesetzt, mit der der Antrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird. Damit wird das Jugendamt mit einem Gutachten beauftragt. Immer wieder wird gesagt, dass ihr mind. 2 Jahre verpartnert sein müsst und das Kind mind. 1 Jahr alt sein sollte, bevor eine Adoption ausgesprochen wird, aber in der Praxis geht es auch mal schneller.

Unterlagen für den Notar (Notarkosten gesamt ca. 100,- EUR):

  • Gesundheitszeugnis der/des Annehmenden (z.B. Hausarzt /-ärztin)
  • Gesundheitszeugnis Kind (z.B.  Kinderarzt /-ärztin), Tipp: direkt bei einer U-Untersuchung mit ausstellen lassen
  •  Führungszeugnis der/des Annehmenden – zu bekommen im Bezirks-/ Bürgeramt; wird jedoch nicht an die Antragstellerin ausgehändigt, sondern direkt an die Behörde – in dem Fall das Jugendamt – geschickt, d.h. hier wird die Adresse des JA und am besten schon der Name des zuständigen Sachbearbeiters benötigt
  • Gehaltsbescheinigungen / Einkommensteuererklärung
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde der Annehmenden – beglaubigte Kopie, macht sich der Notar/die Notarin selbst
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes – siehe oben
  • Lebenspartnerschaftsurkunde – beglaubigte Kopie, macht sich der Notar/die Notarin selbst
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Annehmenden – zu bekommen im Bürgeramt als „Aufenthaltsbescheinigung“, darin ist die Staatsbürgerschaftsauskunft enthalten (Kosten je 5,- EUR)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes – siehe oben
  • Kopie der Personalausweise – macht sich der Notar/die Notarin ebenfalls selbst

Unterlagen für das Jugendamt:

  • Fragebogen zur Stiefelternadoption oder Ihr lasst ihn Euch vom Jugendamt zuschicken
  • Gehaltsbescheinigungen/Einkommensteuererklärung
  • Lebensbericht – darin sollten laut “Orientierungshilfe zur Erstellung eines persönlichen Lebensberichtes von Adoptionsbewerbern und Annehmenden” folgende Themen bearbeitet werden:

Herkunftsfamilie:

  • Geschwisterkonstellation; Familienkonstellation (Großeltern, Verwandte leben mit im Haushalt)
  • Berufe der Familienangehörigen
  • eigene Meinung über die elterlichen Erziehungsmethoden und Erziehungseinstellungen
  • Beziehungen untereinander, früher und heute
  • besondere Vorkommnisse, frühe Tode, schwere Schicksalsschläge in der Familie
  • besondere Erlebnisse in der Kindheit; wie werden sie heute beurteilt?

Eigene Familie:

  • familiäre Situation heute, Wohnsituation und Umgebung, Lebensraum
  • im Haushalt lebende Personen, Kinder aus vorangegangenen Beziehungen und bestehende Kontakte zu ihnen
  • ausgeübte und erlernte Berufe
  • Harmonie und Beständigkeit der Ehe
  • Stellenwert der Familie im persönlichen Leben
  • Erziehungsstil
  • Beziehungen untereinander
  • Umgang mit Konflikten
  • Fähigkeiten, Fertigkeiten, Hobbys

 Adoptivkind:

  • Warum soll das Kind/ein Kind adoptiert werden?
  • Erwartungen an das Kind nach der Adoption (Verhalten, Schule, Beruf etc.)
  • Toleranz und Akzeptanz bei Auffälligkeiten (z.B. Essstörungen, Lügen, Stehlen, Einnässen, Nägelbeißen, Stottern, Unruhe, Leistungsschwäche)
  • Vorstellungen zum Herkunftsbereich des Kindes
  • 2-3 aktuelle Fotos, auf denen alle Familienmitglieder zu sehen sind